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Zur Bedeckung zugelassen werden nur registrierte Stuten der Rasse American Quarter Horse oder Paint Horse. |
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Die Decktaxe ist verhandelbar, zahlbar bis Übergabe der Stute an den Besitzer nach der Bedeckung. |
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Der Besitzer des Hengstes gewährt Lebendfohlengarantie mit Nachbedeckung im Folgejahr. |
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Der Halter muß die erforderlichen Gesundheitspapiere seiner Stute vor der Bedeckung nachweisen (Tupferprobe und eine Impfung gegen Rhinopneumonitis). |
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Der Halter muß den Equidenpass sowie das Registrationspapier seiner Stute vor der Bedeckung vorlegen. |
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Die hinteren Eisen der Stute müssen abgenommen sein. |
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Die Deckstation verpflichtet sich, die Stute mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. |
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Die Deckstation behält sich vor, die während des Deckaktes aus Sicherheitsgründen erforderlichen Zwangsmaßnahmen durchzuführen. |
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Die Deckstation behält sich vor, bei unklaren Rossesymptomen auf Kosten des Stutenbesitzers nach Rücksprache mit diesem einen Tierarzt hinzuzuziehen. |
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Für eventuell entstehende Schäden während des Aufenthaltes und des Deckaktes wird keine Haftung übernommen. |
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Die Aufenthaltskosten der Stute sind in der Decktaxe nicht enthalten. |
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Die Konditionen für Frisch- oder Kühlsamenversand bitte direkt erfragen! Achtung: In der Decksaison 2011 kein Frisch- oder Kühlsamen! (Der damit verbundene Aufwand ist einfach zu groß.)
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