Deckbedingungen




Zur Bedeckung zugelassen werden nur registrierte Stuten der Rasse American Quarter Horse oder Paint Horse.


Die Decktaxe ist verhandelbar, zahlbar bis Übergabe der Stute an den Besitzer nach der Bedeckung.


Der Besitzer des Hengstes gewährt Lebendfohlengarantie mit Nachbedeckung im Folgejahr.


Der Halter muß die erforderlichen Gesundheitspapiere seiner Stute vor der Bedeckung nachweisen (Tupferprobe und eine Impfung gegen Rhinopneumonitis).


Der Halter muß den Equidenpass sowie das Registrationspapier seiner Stute vor der Bedeckung vorlegen.


Die hinteren Eisen der Stute müssen abgenommen sein.


Die Deckstation verpflichtet sich, die Stute mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.


Die Deckstation behält sich vor, die während des Deckaktes aus Sicherheitsgründen erforderlichen Zwangsmaßnahmen durchzuführen.


Die Deckstation behält sich vor, bei unklaren Rossesymptomen auf Kosten des Stutenbesitzers nach Rücksprache mit diesem einen Tierarzt hinzuzuziehen.


Für eventuell entstehende Schäden während des Aufenthaltes und des Deckaktes wird keine Haftung übernommen.


Die Aufenthaltskosten der Stute sind in der Decktaxe nicht enthalten.









Die Konditionen für Frisch- oder Kühlsamenversand bitte direkt erfragen!

Achtung: In der Decksaison 2011 kein Frisch- oder Kühlsamen!

(Der damit verbundene Aufwand ist einfach zu groß.)






Kontakt

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